Die zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme erfolgt in der Regel im Maßstab 1:100. Sie umfasst die Grundrisse, Schnitte und
Ansichten des Gebäudes und sollten folgende Informationen soweit erforderlich enthalten:
Grundrisse:
- Treppen: Stufen, Lauflinie, Geländer, Steigungsverhältnis,
- Lage der Öffnungen: Fenster, Türen mit Schlagrichtung
- Möblierung: Sanitärobjekte, sonst. Möbel
- Beschriftung: Raumbezeichnungen, Flächen, Oberkante Fußboden
- Schnittlinie
- bei umbauten Neubau/Bestand/Abriß darstellen
-Vermaßung: Gesamtmaße, Vor-/ Rücksprünge, lichte Raummaße, Wandstärken, Fensteröffnungen (Breite, Höhe), Außentüren
- technische Einrichtungen:Heizung, Schornstein, Hausanschlüsse, Schächte
Schnitte:
- Vermaßung: Geschosshöhen, lichte Raumhöhen, Deckenstärken, Brüstungshöhen,
Öffnungshöhen, Trauf-/Firsthöhen, Dachüberstand
- Höhenlage des Gebäudes
- Dachneigung
- Treppe: Steigungsverhältnis
- Beschriftung: Bezeichnung d. Geschosse/Räume
Ansichten:
- Gliederung der Türen / Fenster (z.B. Sprossen)
- Dachausbauten, Vorbauten, Schornsteine
- Geländer